Kontrolle von öffentlichen Beleuchtungsanlagen

  • Kontrolle von öffentlichen Beleuchtungsanlagen

Gemäss der ESTI Weisung 244 und Starkstromverordnung «4. Abschnitt: Kontrolle und Instandhaltung» ist die Periodische

Kontrolle mindestens alle 5 Jahre durchzuführen. Die Mindestanforderungen sind unter Punkt 4.2 der Weisung beschrieben. Die mechanische Standfestigkeit kann mit einer visuellen Kontrolle erfolgen und ist zu dokumentieren. Bei einer Aufsicht von Öffentlichen Beleuchtungen durch das ESTI wird kontrolliert, ob die Anforderungen gemäss Starkstromverordnung und ESTI Weisung 244 eingehalten werden. Zum Beispiel: Dokumentierte visuelle Sichtprüfung bei Kandelaber und Steckdosen

 

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Kontrolle und Instandhaltung von Beleuchtungsanlagen für Strassen und öffentliche Plätze

 

 

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