Kontrollen von Tankstellen

  • Kontrollen von Tankstellen

In Tankstellen sind unterschiedliche explosionsgefährdete Bereiche vorhanden. Die Einteilung dieser Bereiche in Zonen erfolgt aufgrund einer Risikoanalyse durch den Betreiber respektive den Arbeitgeber. Die Spezialisten der Suva oder der für den Ar- beitsschutz zuständigen Stelle in Zusammenarbeit mit der kantonalen Brandschutz- behörde können für die Auslegung beigezogen werden. Das Resultat und die erfor- derlichen Massnahmen müssen im Explosionsschutzdokument ersichtlich sein.

Als Grundlagen für die Einteilung dienen die Beispiele aus dem Suva-Merkblatt 2153 «Explosionsschutz; Grundsätze Mindestvorschriften Zonen».

Wir als unabhängiges Kontrollunternehmen dürfen gemäss NIV folgende Prüfungen bei Tankstellen durchführen::

Der Kontrolle alle drei Jahre unterliegen die elektrischen Installationen in Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten in den nach den Grundsätzen der SUVA) festgelegten explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0 und 20 sowie 1 und 21 sowie die Installationen in den explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 2 und 22.

 

Zum Kontakt

 

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Dienstleistungen

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